Bundesweite Lastenrad-Förderungen

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Bundesweit besteht derzeit vor allem die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Sie richtet sich an Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen und unterstützt gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger.

Privatpersonen können diese Förderung nicht beantragen. Für gemeinnützige Organisationen kann daneben die Projektförderung der Aktion Mensch infrage kommen, wenn ein Spezialfahrrad, eine E-Rikscha oder ein vergleichbares Fahrzeug unmittelbar der Teilhabe und Inklusion dient. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine allgemeine Lastenrad-Kaufprämie.

Förderbedingungen, Antragszeiträume und verfügbare Mittel können sich ändern. Informiere dich deshalb vor der Bestellung direkt beim jeweiligen Fördergeber.


Bundesförderung für E-Lastenfahrräder durch das BAFA

Das BAFA fördert die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Oktober 2024 und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Förderung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Der Zuschuss beträgt:

  • 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben
  • maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • Genossenschaften,
  • freiberuflich Tätige,
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Der Antrag muss von der Person oder Organisation gestellt werden, die die Anschaffungskosten trägt und Eigentümerin des geförderten Fahrzeugs wird.

Privatpersonen können die BAFA-Förderung nicht beantragen. Das gilt auch dann, wenn das Lastenrad für Einkäufe, den Arbeitsweg oder den privaten Transport von Kindern genutzt wird.

Welche Nutzung wird gefördert?

Das E-Lastenrad muss für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel oder Dienstleistungen eingesetzt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Lieferung von Waren und Paketen,
  • Transport von Werkzeugen und Arbeitsmaterialien,
  • Fahrten von Handwerks- und Servicebetrieben,
  • betriebliche Kurier- und Zustelldienste,
  • Transporte im Einzelhandel oder in der Gastronomie,
  • weitere gewerbliche Güter- und Materialtransporte.

Der reine Weg zum Arbeitsplatz gilt nicht als förderfähiger gewerblicher Lastenverkehr.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden fabrikneue und serienmäßig hergestellte:

  • E-Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs,
  • E-Lastenfahrradanhänger.

Das Fahrzeug muss folgende grundlegende Anforderungen erfüllen:

  • Die Transportmöglichkeit ist fest und unlösbar mit dem Fahrrad oder Anhänger verbunden.
  • Das Fahrzeug kann mehr Transportvolumen aufnehmen als ein gewöhnliches Fahrrad.
  • Das zulässige Gesamtgewicht beträgt mindestens 170 Kilogramm.
  • Die elektrische Nenndauerleistung beträgt höchstens 250 Watt.
  • Die Motorunterstützung endet spätestens bei 25 Kilometern pro Stunde.
  • Die Unterstützung setzt aus, sobald nicht mehr in die Pedale getreten wird.

Die frühere Vorgabe einer Mindestnutzlast von 120 Kilogramm gilt in der aktuellen Förderrichtlinie nicht mehr. Entscheidend ist stattdessen unter anderem das zulässige Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm.

Welche Fahrzeuge und Nutzungen sind ausgeschlossen?

Nicht gefördert werden insbesondere:

  • Lastenräder ohne elektrische Unterstützung,
  • S-Lastenpedelecs mit Unterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde,
  • E-Bikes mit rein elektrischem Antrieb über sechs Kilometer pro Stunde,
  • gebrauchte Fahrzeuge,
  • nachträglich elektrifizierte Lastenräder,
  • Leasing- und Mietkaufmodelle,
  • Fahrzeuge für Sharing-Angebote,
  • Fahrzeuge für private Einkäufe oder Arbeitswege,
  • für den Personentransport konzipierte Fahrzeuge wie Rikschas,
  • mobile Verkaufsstände und dauerhafte Werbe- oder Informationsstände.

Ein gewerbliches Lastenrad darf nicht allein deshalb als Verkaufsstand angeschafft werden. Der Transport von Waren zu einem Verkaufsort kann dagegen je nach Vorhaben förderfähig sein.

Ist Zubehör förderfähig?

Grundsätzlich steht das Fahrzeug selbst im Mittelpunkt der Förderung. Zubehör und Sonderausstattungen werden nur berücksichtigt, soweit sie nach den aktuellen BAFA-Vorgaben zu den förderfähigen Anschaffungsausgaben gehören.

Separat angeschaffte Ausrüstung, Wartungsverträge, Versicherungen und laufende Betriebskosten sind in der Regel nicht Bestandteil der Förderung.

Antrag vor der Bestellung stellen

Der Förderantrag muss vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrags über das Onlineportal des BAFA gestellt werden.

Eine vorherige Bestellung führt grundsätzlich dazu, dass das Vorhaben nicht mehr gefördert werden kann. Ein unverbindliches Angebot oder ein Kostenvoranschlag darf dagegen für die Antragstellung eingeholt werden.

Nach Eingang des Förderantrags solltest du die weiteren Vorgaben des BAFA beachten und mit der verbindlichen Bestellung erst beginnen, wenn dies förderrechtlich zulässig ist.

Liste förderfähiger Modelle

Das BAFA führt eine regelmäßig aktualisierte Liste mit E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, deren Bauart grundsätzlich den technischen Anforderungen entspricht.

Ist das gewünschte Modell nicht in der Liste enthalten, kann dennoch ein Antrag gestellt werden. In diesem Fall müssen zusätzliche technische Unterlagen eingereicht werden, mit denen die Förderfähigkeit geprüft werden kann.

Informationen und Onlineantrag zur BAFA-Förderung

Aktuelles Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Förderung

Liste grundsätzlich förderfähiger E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger


Projektförderung der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch ist eine private Förderorganisation für soziale und inklusive Projekte. Sie unterstützt gemeinnützige Organisationen, die sich insbesondere für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten einsetzen.

Eine feststehende allgemeine Kaufprämie für Lastenräder bietet Aktion Mensch derzeit nicht an. Ein Spezialfahrrad, eine E-Rikscha, ein Tandem oder ein E-Lastenrad kann jedoch Bestandteil eines förderfähigen inklusiven Projekts sein.

Für welche Projekte kann ein Fahrrad förderfähig sein?

Eine Förderung kann insbesondere infrage kommen, wenn das Fahrzeug unmittelbar dazu beiträgt, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Mögliche Einsatzzwecke sind beispielsweise:

  • inklusive Fahrradausflüge,
  • Mobilitätsangebote für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit,
  • gemeinschaftliche Freizeit- und Kulturangebote,
  • Fahrten innerhalb eines inklusiven Wohn- oder Nachbarschaftsprojekts,
  • Begegnungsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung,
  • Projekte zur selbstbestimmten Teilhabe im Sozialraum.

Aktion Mensch hat in der Vergangenheit unter anderem E-Fahrradrikschas, Spezialdreiräder, Tandems und einzelne E-Lastenräder im Rahmen konkreter Inklusionsprojekte gefördert.

Die Anschaffung eines gewöhnlichen Lastenrades ohne direkten und nachvollziehbaren Bezug zu einem förderfähigen sozialen Projekt reicht dagegen nicht aus.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Dazu können je nach Förderangebot beispielsweise gehören:

  • gemeinnützige Vereine,
  • gemeinnützige Stiftungen,
  • Kirchengemeinden und kirchliche Träger,
  • gemeinnützige Gesellschaften,
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Träger von Kinder- und Jugendangeboten,
  • weitere gemeinnützige soziale Organisationen.

Privatpersonen und gewöhnliche gewerbliche Unternehmen können keinen Förderantrag für den privaten oder betrieblichen Kauf eines Lastenrades stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die mögliche Fördersumme hängt vom ausgewählten Förderangebot, dem Umfang des gesamten Projekts und den förderfähigen Kosten ab.

Auf der aktuellen Förderplattform nennt Aktion Mensch je nach Art und Größe eines Vorhabens Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro. Kleinere Projekte können teilweise ohne Eigenmittel unterstützt werden.

Diese Höchstsumme bezieht sich auf das gesamte soziale Projekt und darf nicht als Kaufprämie für ein einzelnes Lastenrad verstanden werden.

Frühere Projekte mit E-Rikschas wurden teilweise mit 5.000 Euro unterstützt. Daraus lässt sich jedoch kein pauschaler Anspruch und keine allgemein geltende Fördersumme für neue Anträge ableiten.

Aktuelle Antragsphasen

Aktion Mensch arbeitet inzwischen mit festgelegten Antragszyklen. Die nächste veröffentlichte Antragsphase läuft vom 1. September bis zum 15. Oktober 2026.

Vor der Antragstellung solltest du den digitalen Förder-Check nutzen. Er zeigt, ob deine Organisation und dein Projekt grundsätzlich zu einem aktuellen Förderangebot passen.

Für einige spezielle Förderbereiche gelten abweichende Fristen oder ganzjährige Antragsmöglichkeiten. Maßgeblich sind deshalb immer die Angaben des ausgewählten Förderangebots.

Projekt vor der Anschaffung prüfen lassen

Bestelle eine E-Rikscha oder ein Speziallastenrad nicht allein aufgrund früherer Förderbeispiele. Prüfe zunächst:

  • ob deine Organisation antragsberechtigt ist,
  • welches aktuelle Förderangebot zum Projekt passt,
  • ob das Fahrzeug als notwendige Projektinvestition anerkannt werden kann,
  • ob Eigenmittel erforderlich sind,
  • welche Projektlaufzeit und Antragsfrist gelten,
  • wann mit der Anschaffung begonnen werden darf.

Aktuelle Förderung der Aktion Mensch

Aktuelle Förderangebote der Aktion Mensch

Förderfinder der Aktion Mensch

Beispiel eines geförderten E-Rikscha-Projekts


Welche Förderung passt zu welchem Vorhaben?

Gewerblicher Warentransport

Ein Unternehmen möchte mit einem E-Lastenrad Waren, Werkzeuge oder Arbeitsmaterialien transportieren. In diesem Fall kommt in erster Linie die BAFA-Förderung infrage.

Privater Kinder- oder Einkaufstransport

Eine Privatperson möchte ein Lastenrad für Kinder, Einkäufe oder den Arbeitsweg kaufen. Dafür gibt es keine bundesweite Kaufprämie. Infrage kommen ausschließlich aktuelle Landes-, Kommunal- oder Energieversorgerprogramme.

Inklusive Personenbeförderung

Eine gemeinnützige Organisation möchte Menschen mit eingeschränkter Mobilität mit einer E-Rikscha oder einem Spezialfahrrad die Teilnahme an Ausflügen ermöglichen. Dafür ist die BAFA-Förderung ausgeschlossen, da sie keine für den Personentransport konzipierten Rikschas fördert. Eine Projektförderung der Aktion Mensch kann dagegen grundsätzlich geprüft werden.

Lastenrad ohne Motor

Die BAFA-Förderung gilt ausschließlich für elektrisch unterstützte Lastenräder und Anhänger. Für ein Lastenrad ohne Motor kommen nur Landes- oder Kommunalprogramme infrage.

Leasing oder Dienstrad

Die BAFA fördert ausschließlich den Kauf. Leasing und Mietkauf sind ausgeschlossen. Ob ein Landes- oder Kommunalprogramm Leasing zulässt, ergibt sich aus der jeweiligen Richtlinie.


Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Prüfe zuerst, welches Förderprogramm zu deinem Einsatzzweck passt.
  • Verwechsle eine Projektförderung nicht mit einer allgemeinen Kaufprämie.
  • Stelle den Förderantrag vor der verbindlichen Bestellung.
  • Hole nur ein unverbindliches Angebot oder einen Kostenvoranschlag ein.
  • Prüfe, ob dein Fahrzeug auf der BAFA-Liste grundsätzlich förderfähiger Modelle steht.
  • Beachte das zulässige Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm bei der BAFA-Förderung.
  • Berücksichtige, dass Rikschas und andere Fahrzeuge für den Personentransport beim BAFA ausgeschlossen sind.
  • Prüfe bei Aktion Mensch den konkreten Inklusions- und Teilhabezweck des Projekts.
  • Bewahre Angebote, Datenblätter, Antragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise auf.
  • Kläre vorab, ob die Bundesförderung mit einem Landes- oder Kommunalzuschuss kombiniert werden darf.
  • Beachte mögliche Zweckbindungs-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.

Häufig gestellte Fragen zu bundesweiten Lastenrad-Förderungen

Gibt es eine bundesweite Lastenrad-Förderung für Privatpersonen?

Nein. Die BAFA-Förderung richtet sich nicht an Privatpersonen. Für ein privat genutztes Lastenrad musst du nach einer Förderung deines Bundeslandes, deiner Stadt, Gemeinde oder eines örtlichen Energieversorgers suchen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.

Wie lange läuft die BAFA-Förderung?

Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Förderungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Muss das Lastenrad eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm haben?

Nein. Die Mindestnutzlast von 120 Kilogramm gehörte zur früheren Richtlinie. Nach den aktuellen technischen Anforderungen muss das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs mindestens 170 Kilogramm betragen.

Fördert das BAFA Lastenräder ohne Motor?

Nein. Gefördert werden ausschließlich E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger mit elektrischer Tretunterstützung.

Kann ein E-Lastenrad für den Kindertransport gefördert werden?

Nicht über die BAFA-Förderung, wenn das Fahrzeug für private Zwecke oder vorrangig für den Personentransport angeschafft wird. Kommunale Programme können dagegen auch Familien und Kindertransporte berücksichtigen.

Werden E-Rikschas durch das BAFA gefördert?

Nein. Fahrzeuge, die für den Personentransport konzipiert sind, sind von der BAFA-Förderung ausgeschlossen.

Fördert Aktion Mensch E-Rikschas?

Eine E-Rikscha kann als notwendige Investition in einem förderfähigen Inklusionsprojekt berücksichtigt werden. Eine allgemeine oder automatisch gewährte Rikscha-Kaufprämie besteht jedoch nicht.

Kann ich aus früher geförderten Aktion-Mensch-Projekten eine aktuelle Fördersumme ableiten?

Nein. Frühere Projektbeispiele zeigen nur, welche Vorhaben bereits unterstützt wurden. Förderhöhe, Eigenmittel, Fristen und Bedingungen richten sich nach dem aktuell ausgewählten Förderangebot.

Kann ich die BAFA-Förderung für ein Leasingrad verwenden?

Nein. Leasing und Mietkauf sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung durch Kauf.

Kann ich ein gebrauchtes E-Lastenrad fördern lassen?

Nein. Das Fahrzeug muss serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Kann ein noch nicht auf der BAFA-Liste stehendes Modell gefördert werden?

Ja. Auch für ein noch nicht gelistetes Modell kann ein Antrag gestellt werden. Dafür können zusätzliche technische Unterlagen erforderlich sein.

Darf ich das E-Lastenrad vor der Antragstellung bestellen?

Nein. Der Antrag muss vor der Bestellung oder dem Abschluss eines verbindlichen Vertrags gestellt werden. Eine vorherige Bestellung kann die Förderung ausschließen.

Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.


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Aktualisierungshinweise

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