
In Baden-Württemberg gibt es derzeit keine allgemein zugängliche landesweite Kaufprämie für Lastenräder. Einige Städte und Gemeinden unterstützen die Anschaffung jedoch weiterhin mit eigenen kommunalen Förderprogrammen.
Kommunale Förderangebote können kurzfristig geändert, vorübergehend geschlossen oder wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel beendet werden. Informiere dich deshalb immer vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Fördergeber über die aktuellen Bedingungen.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Baden-Württemberg
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen in Baden-Württemberg
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Landesweite Lastenrad-Förderung in Baden-Württemberg
Das frühere Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für Elektrolastenräder und Elektrolastenanhänger ist ausgelaufen. Über die L-Bank konnten Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen Zuschüsse für gewerblich, gemeinschaftlich oder kommunal genutzte Fahrzeuge beantragen.
Das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2024. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Die frühere Landesförderung stand ausschließlich privat genutzten Lastenrädern ohnehin nicht zur Verfügung.
Informationen zum beendeten Programm findest du bei der L-Bank Baden-Württemberg.
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen.
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor der Bestellung, dem Kauf beziehungsweise vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kommunale Lastenrad-Förderungen in Baden-Württemberg
Die folgenden kommunalen Fördermöglichkeiten ließen sich zuletzt über offizielle Internetseiten, Richtlinien oder verfügbare Antragsangebote nachvollziehen. Ob aktuell noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind, solltest du unbedingt vor dem Kauf bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde prüfen.
Lastenrad-Förderung in Bühl
Die Stadt Bühl unterstützt über ihren Nachhaltigkeitsfonds die Anschaffung neuer Lastenräder mit und ohne elektrische Unterstützung. Gefördert werden auch elektrisch unterstützte Longtails, die für den Transport von Personen oder Gütern ausgelegt sind.
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten und maximal 1.500 Euro pro Lastenrad. Das Programm richtet sich insbesondere an Privatpersonen mit Wohnsitz in Bühl. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch mehrere Haushalte gemeinsam einen Förderantrag stellen.
Das Lastenrad muss die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine ausreichende Lastenzuladung beziehungsweise eine fest mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit.
Da die Förderung im Rahmen der verfügbaren Mittel des Nachhaltigkeitsfonds vergeben wird, solltest du den Antrag vor dem Kauf stellen und die aktuelle Mittelverfügbarkeit prüfen.
Nachhaltigkeitsfonds und Lastenrad-Förderung der Stadt Bühl
Lastenrad-Förderung in Friedrichshafen
Die Stadt Friedrichshafen unterstützt über ihr Förderprogramm „Klimaschutz“ die Anschaffung neuer E-Lastenräder einschließlich bestimmter notwendiger Zubehörteile. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie bestimmte Unternehmen, Vereine, Kirchen und gemeinnützige Organisationen mit Bezug zum Stadtgebiet.
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und maximal 1.000 Euro. Für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte verdoppeln sich der Fördersatz und die maximale Förderung.
Gefördert werden ausschließlich neue Fahrzeuge und Vorführfahrzeuge. Das E-Lastenrad muss mit 100 Prozent Ökostrom oder selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden.
Der Antrag muss unbedingt vor der Bestellung oder dem Kauf gestellt werden.
Förderprogramm Klimaschutz der Stadt Friedrichshafen
Lastenrad-Förderung in Lahr
Die Stadt Lahr unterstützt Privatpersonen mit Wohnsitz im Stadtgebiet beim Kauf eines neuen Lastenrades oder E-Lastenrades. Das Fahrzeug muss für den Waren-, Material- oder Personentransport geeignet sein.
Für ein Lastenrad ohne elektrische Unterstützung kann ein Zuschuss von 300 Euro gewährt werden. Ein E-Lastenrad kann mit 500 Euro bezuschusst werden. Pro Haushalt ist jeweils nur eine Förderung möglich.
Da die Fördermittel begrenzt sind, solltest du vor dem Kauf bei der Stadt prüfen, ob derzeit noch Anträge angenommen werden.
Richtlinie zur Lastenrad-Förderung der Stadt Lahr
Lastenrad-Förderung in Leutenbach
Die Gemeinde Leutenbach fördert Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet beim Kauf eines Lastenrades. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle kommunale Förderrichtlinie und die verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Zuschuss beträgt nach den zuletzt veröffentlichten Angaben 500 Euro pro Lastenrad. Vor dem Kauf muss zunächst der Förderantrag gestellt werden. Nach der Anschaffung ist zusätzlich ein Auszahlungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen.
Da die Förderung von den verfügbaren Mitteln abhängt, solltest du vor dem Kauf prüfen, ob aktuell noch Anträge angenommen werden.
Lastenrad-Förderung der Gemeinde Leutenbach
Lastenrad-Förderung in Stutensee
Die Stadt Stutensee hat ihr kommunales Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung 2026 erneut aufgelegt. Zum Bereich nachhaltige Mobilität gehört auch die Förderung von Lastenrädern und Lasten-Pedelecs.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Stutensee. Gefördert werden neue Lastenräder und Lasten-Pedelecs, die bestimmte Anforderungen an Nutzlast, Transportmöglichkeit und elektrische Unterstützung erfüllen.
Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Maßgeblich sind die für 2026 geltende Richtlinie und die dort genannten Antragsfristen.
Förderprogramme 2026 der Stadt Stutensee
Lastenrad-Förderung in Walldorf
Die Stadt Walldorf fördert private Haushalte beim Kauf von zwei- oder dreirädrigen Lastenfahrrädern mit und ohne elektrische Tretunterstützung. Für das Programm steht eine aktualisierte Förderrichtlinie aus dem Jahr 2026 zur Verfügung.
Das Lastenrad muss unter anderem über eine fest verbaute Transportmöglichkeit verfügen und die technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Eigenbauten sowie ausschließlich nachgerüstete Transportlösungen sind nicht förderfähig.
Der Zuschuss wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Der Antrag kann über das Onlineportal der Stadt gestellt werden.
Lastenrad-Förderung der Stadt Walldorf
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde deutlich. Entscheidend können unter anderem der Wohn- oder Unternehmenssitz, der Fahrzeugtyp, der Kaufpreis, der Kaufort und der Zeitpunkt der Antragstellung sein.
- Prüfe vor der Bestellung, ob das Förderprogramm noch geöffnet ist.
- Frage nach, ob im laufenden Haushaltsjahr noch Fördermittel vorhanden sind.
- Stelle den Antrag vor dem Kauf, wenn die jeweilige Richtlinie dies verlangt.
- Warte gegebenenfalls auf eine schriftliche Förderzusage oder Mittelreservierung.
- Prüfe, ob nur Neufahrzeuge oder auch Vorführfahrzeuge, gebrauchte Lastenräder und Leasingmodelle berücksichtigt werden.
- Beachte mögliche Vorgaben zum Kauf im regionalen oder stationären Fahrradfachhandel.
- Prüfe bei E-Lastenrädern, ob ein Ökostromnachweis verlangt wird.
- Bewahre Angebot, Rechnung, Zahlungsnachweis und technische Unterlagen auf.
- Prüfe, ob die kommunale Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden darf.
- Beachte mögliche Mindesthaltefristen und Vorgaben zur Nutzung des geförderten Lastenrades.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es keine Förderung gibt. Kommunale Programme werden teilweise kurzfristig beschlossen, nach der Verabschiedung eines neuen Haushalts erneut geöffnet oder nur über das örtliche Amtsblatt bekannt gegeben. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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