
In Brandenburg gibt es derzeit keine allgemeine landesweite Kaufprämie für Lastenräder. Das frühere Förderprogramm des Landes endete am 31. Dezember 2024.
Eine aktuell geöffnete kommunale Förderung gibt es in Potsdam. Darüber hinaus können Unternehmen und freiberuflich Tätige unter bestimmten Voraussetzungen die bundesweite Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder beantragen.
Förderprogramme können kurzfristig geändert oder wegen ausgeschöpfter Mittel geschlossen werden. Informiere dich deshalb immer vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Fördergeber über den aktuellen Stand.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Brandenburg
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen in Brandenburg
- Lastenräder in Brandenburg kostenlos ausleihen
- Wichtige Hinweise zur Förderung
Landesweite Lastenrad-Förderung in Brandenburg
Das frühere Förderprogramm des Landes Brandenburg für Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger ist ausgelaufen. Die entsprechende Landesrichtlinie endete am 31. Dezember 2024.
Über das Programm konnten Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine sowie Gewerbetreibende und Selbstständige Zuschüsse für neue Lastenräder, E-Lastenräder und Lastenradanhänger erhalten.
Privatpersonen waren grundsätzlich nicht allgemein antragsberechtigt. Eine Ausnahme bestand indirekt bei öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich nutzbaren Angeboten, die von förderfähigen Organisationen bereitgestellt wurden.
Neue Anträge können über das beendete Landesprogramm nicht mehr gestellt werden. Das Landesamt für Bauen und Verkehr verweist inzwischen auf die bundesweite Förderung für gewerblich eingesetzte E-Lastenräder.
Informationen zum ausgelaufenen Förderprogramm des Landes Brandenburg
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, Arbeitswege oder den privaten Personentransport verwendet werden, sind nicht förderfähig.
Der Antrag muss grundsätzlich vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.
Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kommunale Lastenrad-Förderungen in Brandenburg
Aktuell lässt sich in Potsdam eine allgemein zugängliche kommunale Kaufprämie für Lastenräder nachweisen. Für weitere größere Städte und Gemeinden in Brandenburg konnte keine aktuell geöffnete allgemeine Lastenrad-Förderung verlässlich belegt werden.
Lastenrad-Förderung in Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt Bürgerinnen und Bürger über ihr Klimaschutzförderprogramm bei der Anschaffung von Lastenrädern und E-Lastenrädern.
Seit dem 18. Mai 2026 können wieder Förderanträge gestellt werden. Ein E-Lastenrad kann mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass zum Laden des Akkus 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Nachweis verwendet wird.
Auch Lastenräder ohne elektrische Unterstützung sind Bestandteil des Förderbereichs Mobilität. Die genaue Zuschusshöhe ergibt sich aus der aktuellen Förderrichtlinie und dem jeweiligen Antrag.
Das Programm richtet sich 2026 an Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Vereine können in der aktuellen Förderrunde keine Anträge stellen.
Pro Haushalt gilt ein jährlicher Förderhöchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro für alle beantragten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms. Pro Haushalt und Jahr wird nur eine gleichartige Maßnahme gefördert.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die Koordinierungsstelle Klimaschutz den Eingang des Antrags bestätigt hat. Bereits die Bestellung oder der Abschluss eines Kaufvertrags gilt als Beginn des Vorhabens.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Förderantrag der Landeshauptstadt Potsdam
Weitere Städte und Gemeinden in Brandenburg
Für Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Oranienburg, Falkensee, Bernau bei Berlin und weitere überprüfte Kommunen ließ sich derzeit keine allgemein zugängliche kommunale Kaufprämie für Lastenräder belegen.
Die Kommunen fördern den Radverkehr teilweise durch Radwege, Abstellanlagen, Mobilitätskonzepte oder Leihangebote. Diese Maßnahmen stellen jedoch keine Förderung des individuellen Lastenradkaufs dar.
Da kommunale Programme oft erst nach einem Haushaltsbeschluss veröffentlicht werden, kann sich eine direkte Nachfrage bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung dennoch lohnen.
Lastenräder in Brandenburg kostenlos ausleihen
In Brandenburg wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Lastenräder mit Landesmitteln angeschafft und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr veröffentlicht eine Übersicht der Kommunen und Organisationen, bei denen solche Lastenräder ausgeliehen werden können. Die konkreten Standorte, Buchungsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.
Diese Leihangebote sind keine Kaufprämie, können aber eine praktische Alternative sein, wenn du ein Lastenrad nur gelegentlich benötigst oder ein Cargobike zunächst testen möchtest.
Übersicht kostenlos verfügbarer Lastenräder in Brandenburg
Freie Lastenräder der fLotte Brandenburg
Die fLotte Brandenburg unterstützt Vereine, Initiativen, Kommunen und andere Anbieter dabei, Lastenräder gemeinschaftlich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Je nach Standort können die Räder nach einer Registrierung online reserviert und für einen begrenzten Zeitraum ausgeliehen werden.
Freie Lastenräder der fLotte Brandenburg
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Fördergeber. Entscheidend können unter anderem der Wohn- oder Unternehmenssitz, der Fahrzeugtyp, die Nutzung und der Zeitpunkt der Antragstellung sein.
- Prüfe vor der Bestellung, ob das Förderprogramm noch geöffnet ist.
- Frage nach, ob aktuell noch Fördermittel vorhanden sind.
- Stelle den Antrag vor dem Kauf, wenn die Richtlinie dies verlangt.
- Warte auf die vorgeschriebene Eingangsbestätigung oder Förderzusage.
- Beachte, dass bereits eine Bestellung als Beginn des Vorhabens gelten kann.
- Prüfe bei E-Lastenrädern, ob ein zertifizierter Ökostromnachweis verlangt wird.
- Beachte technische Vorgaben zum Gesamtgewicht, zur Nutzlast und zur Transportvorrichtung.
- Bewahre Angebot, technische Daten, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
- Prüfe, ob die kommunale Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden darf.
- Beachte mögliche Mindesthaltefristen und Nachweispflichten.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dort künftig keine Förderung angeboten wird. Kommunale Programme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt werden. Eine direkte Nachfrage bei der zuständigen Verwaltung kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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Aktualisierungshinweise
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