
Sachsen-Anhalt bietet 2026 eine landesweite Förderung für Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge an. Das Programm richtet sich vor allem an Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen. Privatpersonen können keinen Antrag stellen.
Die geförderten Fahrzeuge müssen überwiegend für Lieferungen oder Dienstleistungen in einer Stadt in Sachsen-Anhalt beziehungsweise in deren Pendlerraum eingesetzt werden. Das letzte Antragsfenster des Programms läuft vom 15. bis zum 30. September 2026.
Eine zusätzliche kommunale Kaufprämie lässt sich derzeit in Sachsen-Anhalt nicht verlässlich nachweisen. Förderangebote können sich jedoch kurzfristig ändern. Informiere dich deshalb immer vor der Bestellung direkt beim jeweiligen Fördergeber.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Sachsen-Anhalt
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen in Sachsen-Anhalt
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Landesweite Lastenrad-Förderung in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen der EFRE-Richtlinie Mobilität die Anschaffung von Lastenrädern und anderen umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen. Ziel des Programms ist es, die Umweltbelastungen durch Lieferungen und Dienstleistungen in Städten und deren Pendlerraum zu verringern.
Die Förderung wird in den Jahren 2024, 2025 und 2026 angeboten. Der letztmögliche Antragszeitraum läuft vom 15. bis zum 30. September 2026. Anträge, die vor oder nach diesem Zeitraum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind insbesondere:
- Städte und andere Gemeinden im Pendlerraum einer Stadt,
- Landkreise,
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- öffentliche und private Einrichtungen,
- Unternehmen und kommunale Eigenbetriebe,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen,
- Verbände, Zweckverbände und Vereine,
- Gesellschaften der Kommunen.
Privatpersonen können die aktuelle Landesförderung nicht beantragen. Die Anschaffung eines ausschließlich privat genutzten Lastenrades wird nicht unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote hängt von der Art des Antragstellers ab:
- Landkreise und Gemeinden: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- alle weiteren antragsberechtigten Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen: bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Die beantragte Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen. Dadurch ist das Programm vor allem für größere Anschaffungen oder die Beschaffung mehrerer Fahrzeuge geeignet.
Für jeden Antragszeitraum steht ein Förderbudget von 200.000 Euro zur Verfügung. Die fristgerecht eingereichten Anträge werden anhand festgelegter Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Ein fristgerechter Antrag garantiert daher noch keine Bewilligung.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Berücksichtigt werden können die Anschaffungskosten des Lastenrades sowie notwendige Erweiterungen und Ausstattungen, die für den vorgesehenen Einsatzzweck erforderlich sind.
Dazu können insbesondere gehören:
- Aufbauten zur Vergrößerung der Transportkapazität,
- für Lieferungen oder Dienstleistungen benötigte Vorrichtungen,
- notwendige Zusatzausstattungen,
- Beleuchtung, Reflektoren, Rückstrahler und Klingel, wenn diese nicht bereits zur Serienausstattung gehören und zusammen mit dem Fahrzeug gekauft werden.
Eine erstattungsfähige Mehrwertsteuer zählt nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Welche Anforderungen gelten für das Lastenrad?
Das geförderte Lastenrad muss serienmäßig gefertigt sein und zusätzlich zum Gewicht der fahrenden Person eine Zuladung von mindestens 20 Kilogramm ermöglichen.
Das Fahrzeug muss überwiegend, also zu mehr als der Hälfte, in einer Stadt in Sachsen-Anhalt oder in deren anerkanntem Pendlerraum eingesetzt werden.
Der Einsatz muss der Beförderung von Lasten oder der Erbringung von Dienstleistungen dienen. Eine entgeltliche Personenbeförderung ist nicht förderfähig. Die Mitnahme einer weiteren Person kann jedoch zulässig sein, wenn dies unmittelbar für den geförderten Einsatzzweck erforderlich ist.
Außerdem muss die Stadt, in der das Lastenrad überwiegend eingesetzt wird, über einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einen vergleichbaren Planungsrahmen verfügen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, prüft das Landesverwaltungsamt.
Antragstellung und Fristen
Für 2026 gibt es zwei Antragszeiträume:
- 15. bis 31. März 2026 – bereits beendet
- 15. bis 30. September 2026 – letztes Antragsfenster
Der vollständige und entscheidungsreife Antrag muss innerhalb des jeweiligen Zeitraums beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingehen.
Dem Antrag sind unter anderem eine Übersicht der geplanten Ausgaben sowie die technischen Datenblätter der beantragten Fahrzeugmodelle beizufügen. Das konkret beantragte Modell sollte sorgfältig ausgewählt werden: Wird später ein anderes Modell beschafft, kann die Auszahlung der Förderung ausgeschlossen sein.
Mit der Anschaffung darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bestelle das Lastenrad daher nicht, bevor du die Vorgaben des Landesverwaltungsamtes geprüft und die erforderliche Freigabe erhalten hast.
Für die geförderten Fahrzeuge gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Während dieses Zeitraums kann die Bewilligungsbehörde kontrollieren, ob das Lastenrad weiterhin entsprechend den Förderbedingungen eingesetzt wird.
Lastenrad-Förderung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen zur EFRE-Radverkehrsförderung des Landes
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Private Unternehmen und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen alternativ die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Bundeszuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können die Bundesförderung nicht beantragen. Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, Arbeitswege oder den privaten Personentransport genutzt werden, sind ebenfalls nicht förderfähig.
Der Antrag muss vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrags gestellt werden.
Vor der Antragstellung solltest du prüfen, ob für dein Vorhaben eher die Landesförderung von Sachsen-Anhalt oder die Bundesförderung infrage kommt und ob eine Kombination der Programme zulässig ist.
Bundesförderung für E-Lastenfahrräder beim BAFA
Kommunale Lastenrad-Förderungen in Sachsen-Anhalt
Eine eigenständige, aktuell geöffnete kommunale Kaufprämie für private Lastenräder lässt sich in Sachsen-Anhalt derzeit nicht verlässlich nachweisen.
Für Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Lutherstadt Wittenberg, Stendal, Halberstadt und weitere überprüfte Städte konnte kein zusätzliches städtisches Programm gefunden werden, über das Privatpersonen aktuell einen Zuschuss zum Kauf eines Lastenrades beantragen können.
Kommunale Internetseiten verweisen teilweise auf die landesweite EFRE-Förderung oder die bundesweite BAFA-Förderung. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Zuschuss der jeweiligen Stadt.
Lastenrad-Förderung in Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet derzeit keine eigene allgemeine Kaufprämie für Lastenräder oder E-Lastenräder an.
Magdeburg unterstützt den Radverkehr durch Infrastrukturmaßnahmen, Mobilitätsplanung sowie Informations- und Testangebote. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht mit einem Zuschuss zum Kauf eines eigenen Lastenrades gleichzusetzen.
Informationen zur Radverkehrskonzeption der Stadt Magdeburg
Lastenrad-Förderung in Halle (Saale)
Auch die Stadt Halle bietet derzeit keine zusätzliche kommunale Kaufprämie an.
Auf einer städtischen Informationsseite werden noch ältere Förderbedingungen genannt, nach denen auch Privatpersonen bis zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 1.500 Euro erhalten konnten. Diese Angaben entsprechen nicht dem aktuellen Förderaufruf des Landes Sachsen-Anhalt.
Nach den aktuell geltenden Landesbedingungen sind Privatpersonen ausgeschlossen. Für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen gelten zudem die aktuellen Förderquoten, Mindestbeträge, Einsatzbedingungen und Antragsfristen des Landesverwaltungsamtes.
Interessierte sollten sich daher nicht allein auf ältere kommunale Zusammenfassungen verlassen, sondern die aktuellen Unterlagen des Landesverwaltungsamtes verwenden.
Lastenrad-Förderung in Dessau-Roßlau
Für Dessau-Roßlau ist derzeit keine eigene kommunale Kaufprämie für private oder gewerblich genutzte Lastenräder veröffentlicht.
Die Stadt setzt Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs sowie zur Förderung alternativer Mobilität um. Ein Zuschuss zum individuellen Lastenradkauf gehört aktuell jedoch nicht zu den nachweisbaren kommunalen Angeboten.
Informationen zur Verkehrsplanung in Dessau-Roßlau
Lastenrad-Förderung in der Lutherstadt Wittenberg
Auch in der Lutherstadt Wittenberg lässt sich derzeit keine kommunale Kaufprämie für Lastenräder nachweisen.
Die Stadt bietet zeitweise Veranstaltungen an, bei denen unterschiedliche E-Lastenräder kostenlos getestet werden können. Solche Testangebote stellen jedoch keine finanzielle Förderung beim Kauf eines eigenen Lastenrades dar.
Aktuelle Förderprojekte der Lutherstadt Wittenberg
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die aktuelle Landesförderung in Sachsen-Anhalt richtet sich nicht an private Haushalte und ist an vergleichsweise umfangreiche Voraussetzungen gebunden.
- Prüfe zuerst, ob deine Organisation oder dein Unternehmen antragsberechtigt ist.
- Beachte, dass Privatpersonen keinen Antrag stellen können.
- Stelle den Antrag ausschließlich innerhalb des offiziellen Antragszeitraums.
- Das letzte Antragsfenster läuft vom 15. bis zum 30. September 2026.
- Die beantragte Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen.
- Das Lastenrad muss überwiegend für Lieferungen oder Dienstleistungen eingesetzt werden.
- Prüfe, ob der vorgesehene Einsatzort in einer Stadt oder deren anerkanntem Pendlerraum liegt.
- Wähle das konkrete Fahrzeugmodell bereits vor der Antragstellung sorgfältig aus.
- Bestelle das Fahrzeug nicht, bevor der förderunschädliche Vorhabenbeginn geklärt ist.
- Bewahre Angebote, Datenblätter, Förderbescheid, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
- Beachte die fünfjährige Zweckbindungs- und Nachweispflicht.
- Prüfe vorab, ob eine Kombination mit der Bundesförderung zulässig ist.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dort künftig keine Förderung angeboten wird. Kommunale Programme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt werden. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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