Lastenrad-Förderung in Schleswig-Holstein

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In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine allgemeine landesweite Kaufprämie für private Lastenräder. Auch eine aktuell geöffnete kommunale Lastenrad-Förderung lässt sich derzeit nicht verlässlich nachweisen.

Unternehmen und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die bundesweite Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es in mehreren Regionen Schleswig-Holsteins Möglichkeiten, Lastenräder auszuleihen.


Landesweite Lastenrad-Förderung in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein bietet aktuell keine Kaufprämie an, mit der Privatpersonen die Anschaffung eines Lastenrades oder E-Lastenrades bezuschussen lassen können.

Über das frühere Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurden zeitweise auch Lastenfahrräder unterstützt. Diese Förderung ist nicht mehr für neue Anträge geöffnet. Die damaligen Zuschüsse können daher heute nicht mehr beantragt werden.

Schleswig-Holstein fördert weiterhin den Ausbau des Radverkehrs. Die aktuelle Förderrichtlinie „Ab aufs Rad“ richtet sich jedoch vor allem an Kommunen, öffentliche Einrichtungen und weitere Vorhabenträger. Unterstützt werden unter anderem Radverkehrsinfrastruktur, Abstellanlagen, Konzepte und touristische Radverkehrsprojekte. Eine Kaufprämie für ein privat genutztes Lastenrad ist darin nicht vorgesehen.

Förderrichtlinie „Ab aufs Rad“ des Landes Schleswig-Holstein

Informationen zum früheren Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“


Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder

Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.

Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.

Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Auch Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, Arbeitswege oder den Personentransport eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss grundsätzlich vor der Bestellung, dem Kauf beziehungsweise dem Abschluss eines verbindlichen Liefervertrags gestellt werden.

Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Kommunale Lastenrad-Förderungen in Schleswig-Holstein

Aktuell lässt sich keine allgemein zugängliche kommunale Kaufprämie für Lastenräder in Schleswig-Holstein verlässlich nachweisen.

Frühere Programme in Städten wie Neumünster und Preetz sind beendet. Auch in Kiel und Lübeck besteht derzeit keine eigene kommunale Kaufprämie für private Lastenräder.

Frühere Lastenrad-Förderung in Neumünster

Die Stadt Neumünster unterstützte von 2022 bis 2025 Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen beim Kauf von Lastenrädern und E-Lastenrädern.

Das Programm ist inzwischen abgeschlossen. Neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.

Informationen zum abgeschlossenen Förderprogramm der Stadt Neumünster

Frühere Lastenrad-Förderung in Preetz

Die Stadt Preetz bot zeitweise eine kommunale Förderung für Lastenräder und Lasten-Pedelecs an. Das frühere Programm ist beendet und kann nicht mehr beantragt werden.

Eine aktuelle städtische Kaufprämie konnte nicht nachgewiesen werden. Die auf dem kommunalen Serviceportal zu findenden Hinweise zu E-Lastenrädern beziehen sich auf die bundesweite BAFA-Förderung und nicht auf einen eigenen Zuschuss der Stadt Preetz.

Kiel und Lübeck

Für Kiel und Lübeck lässt sich derzeit keine kommunale Kaufprämie für private oder gewerblich genutzte Lastenräder belegen.

Beide Städte fördern den Radverkehr unter anderem durch Infrastruktur, Abstellanlagen, Sharing-Angebote und Radverkehrskonzepte. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht mit einem Zuschuss zum individuellen Kauf eines Lastenrades gleichzusetzen.


Lastenräder in Schleswig-Holstein leihen

Auch ohne Kaufprämie gibt es in Schleswig-Holstein mehrere Möglichkeiten, Lastenräder auszuleihen. Das ist besonders praktisch, wenn du ein Lastenrad nur gelegentlich brauchst oder den Alltag mit einem Cargobike zunächst testen möchtest.

Lastenräder der SprottenFlotte

Die SprottenFlotte ist das regionale Bikesharing-Angebot der KielRegion. Sie ist unter anderem in Kiel, Eckernförde, Preetz, Plön, Rendsburg, der Probstei und den Hüttener Bergen verfügbar.

Neben klassischen Fahrrädern gehören auch Lastenräder zum Angebot. Die verfügbaren Fahrzeuge können über die App gefunden und gebucht werden. Lastenräder lassen sich an den Stationen der SprottenFlotte ausleihen und wieder zurückgeben.

Lastenräder der SprottenFlotte

Kostenlose Lastenräder in Flensburg

In Flensburg können über das Projekt „Fjordbeweger“ mehrere Lastenräder kostenlos ausgeliehen werden. Stationen befinden sich unter anderem in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Friesischer Berg, Rude und Jürgensby.

Vor der Ausleihe ist in der Regel eine Registrierung beziehungsweise Reservierung erforderlich.

Fahrrad- und Lastenradverleih in Flensburg


Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung

Da derzeit weder eine allgemeine Landesprämie noch eine klar belegbare kommunale Kaufprämie verfügbar ist, kommt für Unternehmen und freiberuflich Tätige vor allem die Bundesförderung infrage.

  • Prüfe vor dem Kauf, ob du zum Kreis der Antragsberechtigten der Bundesförderung gehörst.
  • Stelle den BAFA-Antrag unbedingt vor der Bestellung oder dem Abschluss eines Kaufvertrags.
  • Beachte, dass die Bundesförderung nur für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr gilt.
  • Prüfe die technischen Anforderungen an Nutzlast, Gesamtgewicht und elektrische Unterstützung.
  • Bewahre Angebot, technische Daten, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
  • Frage bei deiner Stadt oder Gemeinde nach, ob kurzfristig ein neues kommunales Programm geplant ist.
  • Nutze ein Sharing- oder Leihangebot, wenn du ein Lastenrad zunächst ausprobieren möchtest.

Kommunale Förderprogramme können nach der Verabschiedung neuer Haushalte kurzfristig aufgelegt werden. Es lohnt sich daher, regelmäßig die Seiten der eigenen Stadt oder Gemeinde, der Investitionsbank Schleswig-Holstein und der Landesregierung zu prüfen.

Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.


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Aktualisierungshinweise

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