
Mecklenburg-Vorpommern bietet derzeit keine allgemeine landesweite Kaufprämie für private Lastenräder an. Eine kommunale Förderrichtlinie, die auch den Kauf von Lastenrädern berücksichtigt, ist weiterhin in Greifswald verfügbar.
Da kommunale Förderungen von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen und kurzfristig ausgesetzt werden können, solltest du dich immer vor dem Kauf direkt bei der zuständigen Stelle über den aktuellen Stand informieren.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Lastenräder in Mecklenburg-Vorpommern leihen
- Wichtige Hinweise zur Förderung
Landesweite Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet aktuell keine Kaufprämie an, mit der Privatpersonen die Anschaffung eines Lastenrades oder E-Lastenrades bezuschussen lassen können.
Mecklenburg-Vorpommern fördert weiterhin den Ausbau des Radverkehrs. Die verfügbaren Programme richten sich jedoch vor allem an Kommunen und andere öffentliche Vorhabenträger. Unterstützt werden beispielsweise der Bau und die Sanierung von Radwegen, Fahrradabstellanlagen sowie weitere Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur.
Auch die Klimaschutz-Förderrichtlinien des Landes richten sich vorrangig an Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen, die größere investive Klimaschutzprojekte umsetzen. Sie stellen keine allgemeine Kaufprämie für ein einzelnes privat genutztes Lastenrad dar.
Förderprogramme für die Radverkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, den Arbeitsweg oder den privaten Personentransport eingesetzt werden, sind ebenfalls nicht förderfähig.
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor der Bestellung, dem Kauf beziehungsweise dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.
Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kommunale Lastenrad-Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell lässt sich nur in Greifswald eine kommunale Förderrichtlinie nachweisen, die den Kauf von Lastenrädern ausdrücklich berücksichtigt.
Für Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar konnte keine allgemein zugängliche und aktuell geöffnete Kaufprämie für private Lastenräder belegt werden.
Lastenrad-Förderung in Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald berücksichtigt Lastenräder in ihrer Förderrichtlinie für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Antragsberechtigt können unter anderem Privatpersonen, Vereine, Kindertagesstätten, soziale Einrichtungen und Unternehmen mit Sitz beziehungsweise Hauptwohnsitz in Greifswald sein.
Gefördert wird die Anschaffung eines Lastenrades mit einem Anteil an den förderfähigen Kosten. Nach der veröffentlichten Richtlinie sind Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro Jahr und Haushalt beziehungsweise Antragsteller möglich.
Das Lastenrad muss für den Transport von Personen oder Gütern geeignet sein. Maßgeblich sind die technischen und formalen Voraussetzungen der jeweils aktuellen Richtlinie.
Die Förderung wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Da keine eindeutig für 2026 bestätigte Höhe des Fördertopfs veröffentlicht ist, solltest du unbedingt vor dem Kauf bei der Stadt nachfragen, ob derzeit noch Anträge angenommen werden.
Förderrichtlinie für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Greifswald
Antragsformular der Stadt Greifswald
Lastenräder in Mecklenburg-Vorpommern leihen
Auch wenn keine Kaufprämie verfügbar ist, kannst du in einigen Städten Mecklenburg-Vorpommerns Lastenräder kostenlos oder gegen eine Gebühr ausleihen. Das ist praktisch, wenn du ein Lastenrad nur gelegentlich benötigst oder den Alltag mit einem Cargobike zunächst testen möchtest.
Lastenräder in Rostock ausleihen
In Rostock stehen über das Projekt HELGE mehrere freie Lastenräder zur Verfügung. Die Räder können nach vorheriger Registrierung und Reservierung kostenlos ausgeliehen werden.
Zu den Angeboten gehört unter anderem das Lastenrad „LaRa“ im Stadtteil Südstadt. Abholung und Rückgabe erfolgen am jeweiligen Standort des gebuchten Rades.
Sharing- und Lastenrad-Angebote in Rostock
Kostenloses Lastenrad „LaRa“ in der Rostocker Südstadt
Lastenräder in Greifswald ausleihen
Auch in Greifswald wurden im Rahmen verschiedener Mobilitätsprojekte Lastenräder zur gemeinschaftlichen Nutzung bereitgestellt. Da Standorte und Verfügbarkeit wechseln können, solltest du dich vorab bei der Stadt oder den örtlichen Verleihstellen über das aktuelle Angebot informieren.
Informationen zum Radverkehr in Greifswald
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Fördergeber. Entscheidend können unter anderem der Wohn- oder Unternehmenssitz, der Fahrzeugtyp, der Verwendungszweck und der Zeitpunkt der Antragstellung sein.
- Prüfe vor der Bestellung, ob das Förderprogramm aktuell geöffnet ist.
- Frage nach, ob noch ausreichend Haushalts- oder Fördermittel vorhanden sind.
- Stelle den Antrag vor dem Kauf, wenn die jeweilige Richtlinie dies verlangt.
- Warte gegebenenfalls auf eine schriftliche Förderzusage oder Mittelreservierung.
- Prüfe, ob ausschließlich neue oder auch gebrauchte Lastenräder berücksichtigt werden.
- Beachte technische Vorgaben zur Nutzlast, Transportvorrichtung und elektrischen Unterstützung.
- Bewahre Angebot, Rechnung, Zahlungsnachweis und technische Unterlagen auf.
- Prüfe, ob mehrere Förderprogramme miteinander kombiniert werden dürfen.
- Beachte mögliche Mindesthaltefristen und Vorgaben zur Nutzung des geförderten Lastenrades.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dort künftig keine Förderung angeboten wird. Kommunale Programme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt werden. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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